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Förderung von LED-Beleuchtung in Deutschland

Was viele nicht wissen: LED-Beleuchtung wird in vielen Fällen staatlich gefördert. Denn durch die "Light Emitting Diodes" kann ein Großteil an Energie eingespart werden – davon profitiert auch die Umwelt. Wir geben einen Überblick über Fördermöglichkeiten und die Bedingungen, welche erfüllt werden müssen.

Wichtige Eckdaten: 

  • Förderung durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
  • BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude
  • gilt für Innen- und Hallenbeleuchtung sowie Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Förderzeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2030

LED-Birne wird hochgehaltenLED-Birne wird hochgehalten
Ein Hoch auf die LED (AdobeStock/New Africa)

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Was wird gefördert?

  • Der Austausch von Innenbeleuchtung inklusive Umfeldmaßnahmen, z.B. Baustelleneinrichtung, Materialkosten, Installation, Deinstallation und Entsorgung (Lampen für den Einbau in Bestands-leuchten sind nicht förderfähig)
  • Steuerungen z.B. für Tageslicht und/oder Präsenz inkl. aller Komponenten
  • Komponenten für ein Energiemanagementsystem einschließlich Inbetriebnahme und Maßnahmen zur Anlagenoptimierung
  • Fachplanung- und Baubegleitung

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen (ohne Bundesbeteiligungen)
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter oder Mieter des Gebäudes sowie Energiedienstleister (Contracting)
  • Sonstige juristische Personen

Wie wird gefördert?

  • Förderzeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2030
  • Der Fördersatz beträgt für Einzelmaßnahmen 15% und für Baubegleitung 50%
  • Bei Erstellung eines iSFP erhöht sich der Zuschuss um 5%
  • Das Förderprogramm unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein und beheizt werden
  • Die geförderte Anlage ist mindestens 10 Jahre zu nutzen
  • Es ist ein Effizienzexperte (> Expertenliste) einzubinden
  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro (netto) Einhaltung der technischen Mindestanforderungen d.h. die Systemlichtausbeute beträgt
    mindestens:
    - 140 Lm je Watt bei LED-Lichtbandleuchten
    - 120 Lm je Watt bei allen anderen LED-Beleuchtungssystemen
  • Der Lichtstromerhalt für LED-Leuchten muss mindestens L80 bei 50.000 Betriebsstunden betragen

Weitere Informationen zur Antragsstellung

  • Vor Vorhabenbeginn (aber erst nach Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags) durch einen Energieeffizienzexperten
  • Bewilligungszeitraum nach Zuwendungsbescheid 36 Monate
  • Der Energieeffizienzexperte ist unabhängig zu beauftragen
  • Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden

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Hinweis: BeleuchtungDirekt führt keine Beratung zur Förderung aus - bitte wenden Sie sich diesbezüglich an offizielle Stellen.

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So könnte Ihre Lichtplanung aussehen (Quelle: BeleuchtungDirekt)

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Die in unseren Blogs bereitgestellten Informationen dienen lediglich als allgemeine Orientierungshilfe und sind möglicherweise nicht auf jede Situation, Installation oder Umgebung anwendbar. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, Verletzungen oder Verluste, die durch die Verwendung dieser Informationen entstehen. Elektroarbeiten und die Installation von Beleuchtungslösungen sollten stets von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Für eine individuelle Beratung zur Beleuchtung wenden Sie sich bitte direkt an unsere Lichtexperten oder konsultieren Sie einen zertifizierten Installateur vor Ort.

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